Wir geben einen Überblick über die Meldepflichten und mitzuführende Unterlagen bei der Mitarbeiterentsendung.Entsendung: Darauf müssen Sie achten!
Entsendung von Mitarbeitern bei Bau- und Montageleistungen in der Europäischen Union, der Schweiz, dem EWR und dem Vereinigten Königreich.
Wenn Mitarbeiter Leistungen im Rahmen eines Auslandsauftrags erbringen, spricht man von Entsendung.
Auf den jeweiligen Länderseiten informieren wir Sie über die gesetzlichen Meldepflichten, die bei Entsendung von Mitarbeitern bei grenzüberschreitenden Leistungen zu beachten sind.
Die Inhalte haben Lotsenfunktion. Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle arbeits- und abwicklungsrechtliche Fragen zu jedem Land umfänglich behandelt werden können.
Wir beraten jedoch gerne Handwerksbetriebe aus Baden-Württemberg individuell und kostenlos zu den Bestimmungen Ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags.
Wir freuen uns über Ihren Anruf!
0711 1657-444
Meldepflichten und Unterlagen
Gerne beraten wir Sie individuell und kostenlos zu den Bestimmungen Ihres spezifischen Bau- und Montageauftrags.
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✉ info@handwerk-international.de
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Besonderheiten bei regulierten Gewerken und im Bausektor
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Umsatzsteuer und Haftung bei Entsendung
Wir machen das komplexe Thema für Sie verständlich.
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie zu Ihrem auftragsspezifischen Anliegen.
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Wir machen das komplexe Thema für Sie verständlich. Insbesondere bei der Beauftragung von Subunternehmern gilt es vieles zu beachten. Gerne unterstützen wir Sie dabei!
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir beraten Sie zu Ihrem auftragsspezifischen Anliegen.
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